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BayObLG (2Z BR 63/95) | Datum: 25.10.1995
Die Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die aus mehreren Wohnblöcken besteht. Der Antragsgegnerin gehört eine Wohnung im zweiten Stock eines fünfgeschossigen Hauses. Alle [...]